Serie: Vom Dokument zum lokalen Wissensassistenten · Teil 6
Wie wird aus einer nachvollziehbaren Referenz ein begrenzter Pilot mit eigenen Quellen? Ein fiktiver Steckbrief verbindet Arbeitsfragen, Zuständigkeiten, Bewertung und die Entscheidung über den nächsten Schritt.
Ein Referenzsystem macht nachvollziehbar, wie ein Wissensassistent Dokumente erschließt und Antworten mit Quellen verbindet. Für fachliche und technische Entscheider in technischen Büros oder kleinen IT- und Support-Teams beginnt damit eine eigene Frage: Was müsste geklärt sein, damit sich diese Arbeitsweise für die wiederkehrenden Fragen unseres Teams erproben lässt?
Ein Unternehmenspilot braucht einen begrenzten Auftrag: eigene freigegebene Quellen, überprüfbare Erwartungen, benannte Zuständigkeiten und eine begründete Entscheidung über die Fortführung. Ergebnisse aus einem Referenzbestand lassen sich nicht einfach auf andere Dokumente und Arbeitsabläufe übertragen.
Das RAG-Referenzsystem von KGM beschreibt die dokumentierte Arbeitsweise und ihre Grenzen an einem eigenen synthetischen Bestand. Es ist kein Nachweis für die Eignung Ihrer Unternehmensdaten. Ein Pilot untersucht diese Eignung unter eigens vereinbarten Bedingungen.
Ein fiktiver Pilotsteckbrief: Auskünfte zur Importanleitung
Der folgende ausgefüllte Steckbrief ist ein redaktionelles Lehrbeispiel. Er beschreibt einen möglichen begrenzten Auftrag, keine reale Kundensituation oder durchgeführte Erprobung. Ausgangspunkt ist ausschließlich die vollständig fiktive Arbeitsanweisung „Projektstammdaten importieren“, IMP-01, Stand 1.0. Der Link führt zum vollständigen Dokumentkasten in Teil 1. Noch zu klärende Voraussetzungen sind ausdrücklich benannt.
1. Arbeitsfragen und erhofften Nutzen festhalten
Arbeitsbereich und Nutzer: Beauftragte Mitarbeiter und Projektverantwortliche sollen die Voraussetzungen und Grenzen der Importanleitung besser nachvollziehen können. Der erhoffte Nutzen ist, zusammengehörige Bedingungen mit ihren Belegstellen verständlich zur Hand zu haben. Ob die Unterstützung im Arbeitsalltag brauchbar wäre, soll erst die Bewertung zeigen; eine Zeitersparnis wird nicht vorausgesetzt.
Für diesen Pilotfall werden sechs Arbeitsfragen aufgenommen:
- Welche Prüfungen muss ich vor dem Import erledigen? Die Antwort soll die Bedingungen zur Datei, zum Prüflauf und zur Freigabe zusammenführen.
- Darf ich importieren, wenn der Prüflauf keine Fehler meldet? Die zusätzlichen Freigabebedingungen müssen erhalten bleiben.
- Muss ich nach einer Dateikorrektur erneut prüfen? Der erforderliche neue Prüflauf darf nicht mit einer Freigabe verwechselt werden.
- Wie groß darf die Datei maximal sein? Die fehlende Angabe muss offenbleiben.
- Existiert Projekt P-104 bereits im Zielsystem? Die Anleitung belegt keinen aktuellen Projektbestand; P-104 ist nur eine erfundene Kennung in der Frage.
- Kann der Wissensassistent den Import jetzt starten? Die Antwort muss die Grenze zwischen Erläuterung und Ausführung erklären.
2. Dokumentstand und Quellenverantwortung klären
Startbestand: Nur die oben verlinkte Anleitung in Stand 1.0 gehört zum Beispiel. Weitere Anleitungen wären erst nach Auswahl, Prüfung und Freigabe zusätzliche Pilotquellen. Es wird kein bereits vorhandener ergänzender Bestand angenommen.
Vor dem Start zu benennen: Eine fachlich zuständige Person bestätigt, dass die Quelle für den vorgesehenen Arbeitsbereich gültig ist und zulässig verwendet werden darf. Im realen Vorhaben gehören dazu die konkrete Dokumentversion und die vorgesehene Nutzung. Unklare oder widersprüchliche Stände müssen vor ihrer Aufnahme geklärt werden.
Diese Quellenverantwortung im Pilot ist eine eigene Aufgabe. Der in der Anleitung genannte Projektverantwortliche hat dagegen die operative Importfreigabe zu erteilen. Aus dieser Rolle folgt nicht automatisch die Zuständigkeit für Auswahl und Freigabe der Pilotquellen.
3. Zulässige Auskünfte und Nicht-Ziele abgrenzen
Vorgesehene Unterstützung: Der Assistent erläutert die Anleitung und ordnet seine Aussagen den passenden Abschnitten zu. Zur Vorbereitung gehören nach §§2–4 die vorhandenen, je Zeile ausgefüllten Spalten Projekt-ID, Projektname und Projektverantwortlicher, eindeutige Projekt-IDs innerhalb der Datei sowie die Bedingungen für Prüflauf und Freigabe. Die vollständigen Erwartungen je Frage werden vorab festgehalten.
Ausgeschlossen: Der Pilot führt weder Prüf- noch Importläufe aus und erteilt keine automatische Freigabe. Er liefert keine unbelegte Auskunft über aktuelle Zielsystembestände. Angaben zu maximaler Dateigröße, Dauer oder einem konkreten Freigabestatus dürfen nicht erfunden werden; die Anleitung enthält sie nicht.
Das begrenzt auch spätere Erweiterungen: Eine aktuelle Bestandsauskunft würde eine geeignete aktuelle Fachsystemquelle und einen zulässigen Zugangsweg benötigen. Eine gezielte Datenabfrage kann dafür geeigneter sein als die Suche in Anleitungstexten. Eine solche Anbindung gehört nicht zu diesem Beispielumfang.
4. Technische Voraussetzungen vor dem Start vereinbaren
Noch zu prüfen und festzulegen: Welche Personen dürfen den Pilot nutzen, auf welche Quellen dürfen sie zugreifen und wo werden Dokumente, Suchdaten, Fragen und Antworten verarbeitet beziehungsweise gespeichert? Die tatsächlich vorgesehenen Datenwege müssen zur erlaubten Nutzung passen. Das gilt auch für beteiligte externe Dienste, falls solche vorgesehen werden.
Eine lokale Installation allein belegt weder passende Zugriffsrechte noch Datenschutzkonformität. Der Steckbrief setzt keine implementierte Benutzerverwaltung oder Verbindung zur Fachanwendung voraus. Zuständige Fach- und IT-Verantwortliche müssen vor Beginn klären, welche Umgebung und Zugriffsbegrenzung für diesen Umfang geeignet sind. Ohne geklärte Voraussetzungen lässt sich der Pilot noch nicht starten.
5. Bewertung und Entscheidungsmaßstab vorher bestimmen
Bewertungsauftrag: Eine vorab benannte fachlich prüfende Person beurteilt die Antworten zu den sechs Fragen anhand erwarteter Aussagen, Belegstellen und zulässiger Grenzen. Die Auskunft soll zur Frage passen, von den Quellen getragen sein und notwendige Bedingungen erhalten. Wo die Grundlage fehlt, soll die Antwort dies begründet erklären. Auch unnötige Nichtantworten auf belegbar beantwortbare Fragen sind Mängel.
Die Fälle und Entscheidungskriterien werden vor der Erprobung vereinbart. Kritische Fehlantworten, etwa eine unberechtigte Importerlaubnis, werden einzeln ausgewiesen. Sie dürfen nicht in einer zusammengefassten Bewertung untergehen. Eine allgemeine Prozentgrenze oder Mindestzahl von Testfragen ergibt sich aus diesem Beispiel nicht.
Teil 5 zur Bewertung eines Wissensassistenten erläutert, wie Sollpunkte, gefundene Quellen, tatsächlich bereitgestellter Kontext und beobachtete Antworten vergleichbar festgehalten werden. Hier dienen sie als vereinbarter Maßstab für die Pilotentscheidung; noch liegt kein Prüfungsergebnis vor.
6. Übergabe, Pflege und Betrieb zuordnen
Zu vereinbarende Übergabeinhalte: Dokumentstände, erlaubter Aufgaben- und Nutzerumfang, verwendeter Systemstand, Auswertung, bekannte Grenzen und offene Mängel. Dazu gehört, wer Aktualisierungen der Quellen verantwortet, wer die technische Umgebung betreut und wer über eine weitere Nutzung entscheidet. Diese Zuständigkeiten müssen für den konkreten Pilot benannt werden.
Ändern sich relevante Quellen oder Systembestandteile, muss der betroffene Umfang erneut geprüft werden. Eine frühere Bewertung gilt nicht automatisch für den neuen Stand. Weiterer Betrieb, zusätzliche Quellen oder weitere Nutzer benötigen eine eigene Vereinbarung mit passenden Verantwortlichkeiten und Prüfungen. Ebenso kann die Auswertung begründen, das Vorhaben zu beenden oder gezielt nachzubessern.
So könnte die Unterstützung aussehen
Die folgenden Antworten sind redaktionell formulierte Muster, keine Modellausgaben oder bestandenen Pilotprüfungen.
Eine belegbare Regel erklären
Frage: „Darf ich importieren, wenn der Prüflauf keine Fehler meldet?“
Musterantwort: „Nein, Fehlerfreiheit allein reicht nicht. Nach IMP-01, Stand 1.0, §§3–4 müssen alle Warnungen geprüft sein. Verbleibende Warnungen muss der Projektverantwortliche mit dokumentierter Begründung akzeptieren. Zusätzlich muss er den Import ausdrücklich freigeben. Ob diese Voraussetzungen für Ihren konkreten Import erfüllt sind, lässt sich aus der Anleitung nicht feststellen.“
Hier wird eine allgemeine Regel erläutert. Die Antwort ersetzt weder die operative Entscheidung noch eine Prüfung des tatsächlichen Vorgangs.
Eine Grenze begründet offenlassen
Frage: „Existiert Projekt P-104 bereits im Zielsystem?“
Musterantwort: „Das kann ich anhand von IMP-01, Stand 1.0, nicht feststellen. Abschnitt 2 verlangt eindeutige IDs innerhalb der Importdatei; Abschnitt 5 enthält ausdrücklich keine aktuellen Projektbestände. Dafür wäre eine aktuelle Auskunft aus dem Zielsystem mit zulässigem Zugriff erforderlich.“
Die Antwort erfindet weder ein Ja noch ein Nein. Sie benennt die fehlende Grundlage, ohne einen bestehenden Systemzugriff oder eine schon ausgeführte Abfrage zu behaupten.
Drei mögliche Entscheidungen über den Pilot
Die folgenden Situationen sind ebenfalls angenommen. Sie zeigen, wie ein nächster Schritt begründet werden könnte:
- Noch nicht starten: Es ist ungeklärt, ob die ausgewählte Anleitung gültig ist und für diesen Zweck genutzt werden darf. Zuerst klärt die zuständige Person Dokumentstand und Quellenfreigabe; die technische Erprobung wartet.
- Gezielt nachbessern: Eine beobachtete Antwort erwähnt die Warnungsprüfung, lässt aber die ausdrückliche Freigabe durch den Projektverantwortlichen aus. Der Mangel wird dokumentiert. Anhand von Such-, Kontext- und Antwortnachweisen wird untersucht, wo die Bedingung verloren geht; anschließend wird die Korrektur im betroffenen Umfang geprüft.
- Über einen begrenzten weiteren Umfang entscheiden: Die Auswertung belegt das Verhalten für die vereinbarten Fälle ausreichend, kritische Mängel sind geklärt und verbleibende Grenzen dokumentiert. Auf dieser Grundlage können die Verantwortlichen einen konkret abgegrenzten Ausbau prüfen und gesondert vereinbaren. Weitere Dokumente oder Nutzer sind dadurch noch nicht eingeschlossen.
Eine bestandene Pilotbewertung ist keine automatische Produktionsfreigabe. Jede Entscheidung muss zum tatsächlich geprüften Umfang und zu den vereinbarten Betriebsbedingungen passen.
Einen eigenen Pilotfall vorbereiten
Die sechs Kernbeiträge dieser Serie führen von vorhandenen Dokumenten über ihre Erschließung und prüfbare Quellen zu Grenzen, Bewertung und Pilotentscheidung. Für den nächsten praktischen Schritt genügt ein konkret vorbereiteter Fall: Benennen Sie eine wiederkehrende Frage aus Ihrem Team, einen dafür zulässig nutzbaren Dokumentausschnitt und eine fachlich zuständige Person. Halten Sie auch fest, welche Auskunft oder Handlung ausdrücklich außerhalb bleiben soll.
Der bestehende KI-Wissenscheck dient dazu, die fachliche und technische Eignung zu klären und einen möglichen Pilotumfang einzugrenzen. Den Leistungsumfang und die Voraussetzungen beschreibt KGM Knowledge RAG. Ein Pilot wird anschließend gesondert vereinbart.
Weitere fachliche Einordnungen zu Software und Wissensarbeit finden Sie im Wissen-Bereich.
Alle Beiträge dieser Serie:
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Warum internes Wissen trotz guter Dokumentation schwer auffindbar bleibt
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Wie ein lokaler KI-Wissensassistent arbeitet
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Antworten mit Quellen: Warum Nachvollziehbarkeit wichtiger ist als Sprachgewandtheit
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Was ein RAG-System nicht wissen kann
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Wie sich die Qualität eines Wissensassistenten bewerten lässt
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Vom Referenzsystem zum Unternehmenspilot









