Serie: Vom Dokument zum lokalen Wissensassistenten · Teil 3
Eine auffindbare Quelle macht eine Antwort prüfbar. Am fiktiven Importfall zeigt sich, ob die Fundstelle die Aussage trägt und welche notwendigen Bedingungen in der Antwort fehlen.
Eine Wissensantwort klingt schlüssig und nennt sogar einen Abschnitt der internen Anleitung. Reicht das, um nach ihr zu handeln? Für technische Büros, Projektverantwortliche und kleine IT- oder Support-Teams ist diese Frage entscheidend: Wer eine Antwort fachlich verwendet, muss prüfen können, worauf ihre Aussagen beruhen und welche Bedingungen dabei gelten.
Eine Quellenangabe macht eine Antwort überprüfbar. Sie beweist noch nicht, dass die Fundstelle die konkrete Aussage trägt oder dass die Antwort alle nötigen Voraussetzungen berücksichtigt. Diese drei Prüfungen lassen sich an einer einzigen Arbeitsfrage auseinanderhalten.
Eine Importfrage und ein erfundener Fehlerfall
Als Beispiel dient IMP-01, Stand 1.0, die vollständig fiktive interne Anleitung „Projektstammdaten importieren“. Sie beschreibt Vorbereitung und Freigabe eines Imports in einer erfundenen Fachanwendung. Sie ist kein KGM-Handbuch, kein Kundenfall, kein tatsächlich eingelesener Korpus und kein allgemeingültiges Importverfahren. Ein Wissensassistent erläutert hier nur die Anleitung; er bedient die Fachanwendung nicht.
Die Leserfrage F2 lautet: „Darf ich importieren, wenn der Prüflauf keine Fehler meldet?“ Dazu betrachten wir den redaktionell erfundenen Fehlerfall D1:
Erfundener Fehlerfall – inhaltlich unvollständig und irreführend, keine Ausgabe eines ausgeführten Modells:
„Wenn der Prüflauf keine Fehler meldet, können Sie importieren.“
Nehmen wir an, neben dieser Antwort stünde der Verweis „IMP-01, Stand 1.0, §3“. Der Verweis wäre im Beispiel auffindbar. Trotzdem wäre die Antwort irreführend. Um zu verstehen, warum, müssen wir Quelle, Aussage und Voraussetzungen getrennt prüfen.
1. Existiert die Quelle und ist die Fundstelle auffindbar?
Zuerst öffnen wir das bezeichnete Dokument und suchen den angegebenen Abschnitt. IMP-01 enthält im Stand 1.0 tatsächlich §3 – Prüflauf auswerten. Dort steht: „Bei mindestens einem Fehler darf nicht importiert werden.“ Nach einer Korrektur verlangt der Abschnitt einen erneuten Prüflauf; außerdem verweist er ausdrücklich auf die folgenden Freigabevoraussetzungen.
Damit ist die erste Frage beantwortet: Die Fundstelle existiert im fiktiven Dokument und ist auffindbar. Eine Dokumentkennung ohne zugänglichen Inhalt würde diese Prüfung noch nicht ermöglichen. Ebenso wenig genügt es, nur den Titel einer Anleitung zu kennen.
Dokumentkennung, Stand und Geltungsbereich helfen bei der Zuordnung: IMP-01 benennt das Dokument, 1.0 den hier verwendeten Stand und §3 den Abschnitt. Es gibt in diesem Beispiel nur diesen einen Dokumentstand. Nach §1 behandelt die Anleitung Vorbereitung und Freigabe des Imports; der Assistent darf ihre Regeln erläutern, aber weder Prüf- noch Importläufe ausführen.
Diese Orientierung verhindert noch keinen inhaltlichen Fehlschluss. Als Nächstes müssen wir den Satz der Antwort mit dem tatsächlichen Wortlaut vergleichen.
2. Trägt die Fundstelle die konkrete Aussage?
§3 verbietet den Import, sobald ein Fehler vorliegt. D1 macht daraus eine pauschale Erlaubnis bei Fehlerfreiheit. Diese Umkehrung ist nicht gerechtfertigt: Eine notwendige Bedingung ist noch keine hinreichende Freigabe. Dass eine Sperre nicht greift, bedeutet nicht, dass alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Prüfen Sie deshalb nicht nur, ob Antwort und Fundstelle dasselbe Thema behandeln. Vergleichen Sie die konkrete Aussage: Beschreibt die Quelle ein Verbot, eine Voraussetzung, eine Möglichkeit oder eine bereits erteilte Erlaubnis? Bleiben Einschränkungen erhalten? Bei D1 verändert die Antwort die Bedeutung der angeführten Stelle. §3 trägt die behauptete Importerlaubnis nicht.
Ein korrekter Link auf §3 würde daran nichts ändern. Er erleichtert das Nachlesen, bestätigt aber nicht den Schluss, den die Antwort daraus zieht.
3. Sind alle nötigen Voraussetzungen berücksichtigt?
Nun folgen wir dem Verweis aus §3 auf §4 – Freigabe. Dieser Abschnitt verlangt für die Importfrage zusammen:
- einen fehlerfreien Prüflauf,
- die Prüfung aller Warnungen,
- die Annahme verbleibender Warnungen durch den Projektverantwortlichen mit dokumentierter Begründung,
- die ausdrückliche Freigabe durch den Projektverantwortlichen.
D1 nennt nur die Fehlerfreiheit. Die Warnungsprüfung, die begründete und dokumentierte Annahme verbleibender Warnungen sowie die ausdrückliche Freigabe fehlen. „Warnungen beachten“ wäre als Zusammenfassung zu ungenau: Wer verbleibende Warnungen akzeptieren muss und dass dafür eine dokumentierte Begründung nötig ist, gehört zur Regel.

Die Grafik zeigt zwei verschiedene Mängel derselben Antwort: Die angeführte Stelle trägt die pauschale Erlaubnis nicht; zusätzlich fehlen die Voraussetzungen aus §4. Die kurzen Grafiktexte ersetzen nicht die vollständigen Pflichten im Artikel. Ein weiterer Quellenverweis allein würde die Antwort ebenfalls nicht vervollständigen, solange die Bedingungen in ihrer Aussage fehlen.
Redaktionelle Einordnung zu F2
Aus der Anleitung hergeleitete Einordnung, keine gemessene oder korrigierte Modellausgabe: Nein, Fehlerfreiheit allein genügt nicht. Nach IMP-01, Stand 1.0, §§3–4 sind ein fehlerfreier Prüflauf und die Prüfung aller Warnungen erforderlich. Verbleibende Warnungen muss der Projektverantwortliche mit dokumentierter Begründung akzeptieren. Zusätzlich muss er den Import ausdrücklich freigeben.
Damit sind die dokumentierten Voraussetzungen benannt. Ob sie für einen bestimmten Import schon erfüllt sind, lässt sich daraus nicht ableiten. §5 enthält keinen aktuellen Freigabestatus eines konkreten Vorgangs. Dafür wäre eine zuständige aktuelle Quelle erforderlich; eine Anleitung über das Verfahren ersetzt diesen Nachweis nicht.
Die drei Prüfergebnisse bleiben getrennt: §3 ist auffindbar. Die pauschale Erlaubnis aus D1 wird davon nicht getragen. Für eine vollständige Einordnung der Frage werden außerdem die Voraussetzungen aus §4 benötigt. Sprachliche Sicherheit und eine passend aussehende Quellenkennung ändern diese Ergebnisse nicht.
Was die Quellenprüfung leisten kann
Ein Quellenbezug gibt Menschen einen Ansatzpunkt für die fachliche Prüfung. Sie müssen die Aussage mit der Fundstelle, ihrem Zusammenhang und den für die Frage erforderlichen Bedingungen vergleichen. Auch eine sorgfältig zugeordnete Antwort kann Angaben offenlassen, die in den verfügbaren Quellen gar nicht stehen.
IMP-01 dokumentiert weder maximale Dateigröße oder Zeilenzahl noch Importdauer, aktuellen Projektbestand oder eine konkrete Freigabe. Solche Lücken bleiben offen. Das Beispiel belegt keine gemessene Qualität eines KGM-Systems und keine erfolgreiche automatische Quellenprüfung. Auch lokaler Betrieb garantiert keine richtigen Antworten. Die dokumentierte Arbeitsweise und die Grenzen des eigenständigen KGM-Projekts sind beim RAG-Referenzsystem eingeordnet.
Eine eigene Wissensantwort prüfen
Nehmen Sie eine Antwort zu einer wiederkehrenden Frage aus Ihrem Team. Öffnen Sie die genannte Fundstelle und halten Sie drei Ergebnisse fest:
- Ist die Quelle im maßgeblichen Stand zugänglich und die Stelle auffindbar?
- Welche konkrete Aussage wird von ihr getragen, und wo geht die Antwort darüber hinaus?
- Welche Voraussetzungen oder Angaben fehlen noch, und welche zuständige Quelle benötigen Sie dafür?
Notieren Sie verbleibende Lücken ausdrücklich, bevor Sie die Antwort für einen Arbeitsvorgang verwenden. Damit entsteht eine prüfbare Grundlage für die fachliche Entscheidung. Der nächste Teil „Was ein RAG-System nicht wissen kann“ greift diese Quellengrenzen auf. Die Serienübersicht führt zu den veröffentlichten Beiträgen; Teil 2 erklärt den Datenweg von Dokumenten zur Antwort.
Für eigene Wissensfragen beschreibt KGM Knowledge RAG die Voraussetzungen und Leistungsgrenzen eines abgegrenzten Anwendungsfalls. Weitere fachliche Einordnungen finden Sie im Wissen-Bereich.
Alle Beiträge dieser Serie:
-
Warum internes Wissen trotz guter Dokumentation schwer auffindbar bleibt
-
Wie ein lokaler KI-Wissensassistent arbeitet
-
Antworten mit Quellen: Warum Nachvollziehbarkeit wichtiger ist als Sprachgewandtheit
-
Was ein RAG-System nicht wissen kann
-
Wie sich die Qualität eines Wissensassistenten bewerten lässt
-
Vom Referenzsystem zum Unternehmenspilot

